Schönheitsreparaturen, das geht: Der Mieter kann zur Durchführung erforderlicher Schönheitsreparaturen im Mietvertrag verpflichtet werden, wenn der Mieter die Mieträume renoviert bzw. mit nur unwesentlichen Gebrauchsspuren erhalten oder aber einen Ausgleich vom Vermieter ( nicht Vormieter ) dafür bekommen hat, dass er die Mieträume nicht renoviert bezogen hat ( etwa ein Monat Mietnachlass ). Voraussetzung ist, dass nach der Klausel vom Mieter nur erforderliche Schönheitsreparaturen zu erbringen sind , wobei diese “ im allgemeinen “ bzw. “ in der Regel “ nach allgemeiner Erfahrung nach bestimmten Zeitabständen erforderlich sind ( sogenannte weiche Fristen) Das geht nicht: Nicht wirksam vereinbart werden kann die Verpflichtung des Mieters. – eine Anfangsrenovierung durchzuführen, – eine Endrenovierung vorzunehmen, – Anteilig die Renovierungskosten nach einem Kostenvoranschlag bei nur kurzer Mietzeit zu leisten , denn solche Kostenquotenklauseln sind unwirksam . während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen nach bestimmten Farbvorgaben zu erbringen. – nach Ablauf bestimmter Fristen zu renovieren – die Mieträume während der Mietzeit in einem bestimmten – farblichen Zustand zu erhalten. – Schönheitsreparaturen außerhalb der Mieträume vornehmen zu müssen.
Vermieter Recht aktuell 2020 Seite 2 obere Absatz.